Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist ohne Abzug zu begleichen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind auf die Forderungen Zinsen in Höhe der gesetzlichen Vorschriften zu bezahlen.
20% für die ersten 6 Mehrarbeitsstunden
25 % für die folgenden Mehrarbeits- sowie Samstagsstunden
25% für Nachtarbeit und Schichtarbeit (20.00 – 06.00 Uhr)
100% für Sonntags- und Feiertagsstunden sowie Heiligabend und Silvester
Beim Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen wird nur der höhere Zuschlag berechnet.
Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer des jeweiligen Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Arbeitnehmer des Personaldienstleisters ein Arbeitsverhältnis eingeht. Eine Vermittlung liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung, höchstens aber 12 Monate nach Beginn der Überlassung, mit dem Zeitarbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingeht.
Eine Vermittlungsgebühr wird nicht fällig, wenn die Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht auf der vorherigen Überlassung des Zeitarbeiters bzw. einer Vermittlungstätigkeit des Verleihers beruht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Verleiher Auskunft über das mit dem Kandidaten vereinbarte jährliche Gesamtbruttogehalt zu erteilen. Zu diesem Zwecke hat der Verleiher ein Einsichtnahmerecht in Unterlagen des Auftraggebers.